Umgang mit Daten im Kleingärtnerverein Grüne Aue

Datenschutzerklärung

Ein Hinweis in eigener Sache. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) der EU ist in Kraft getreten. Wir als Verein sind davon auch betroffen. Wir beschreiben hier unsere Maßnahmen zum Umgang mit Daten und deren Schutz.

 

Webseite

Unsere Webseite verwendet keine Cookies, um Daten über das Nutzerverhalten zu sammeln. Für unsere Webseite nutzen wir ein HTTPS-Protokoll. Dieses Verschlüsselungsprotokoll schützt den Datenverkehr, z.B. bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Formularen. 

 

Datenerhebung im Verein

Zur Mitgliederverwaltung (Rechnungsversand oder Bezug der Gartenzeitung) werden Daten in Form von Adressen oder Telefonnummern benötigt. Um Jubilaren gratulieren zu können, erheben wir auch das Geburtsdatum und das Eintrittsdatum. Diese Daten sind wesentlich für die Zweckerfüllung des Vereins. Die Datenspeicherung erfolgt seit 2017 über eine verschlüsselte Vereinsverwaltungssoftware (Klick!).

 

Datennutzung im Verein

Die Daten der Mitglieder werden nur zur Zweckerfüllung des Vereins verwendet, z.B. für den Rechnungsversand oder die Durchsetzung der Gartenordnung. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an den Bezirksverband, in dem der Verein selbst Mitglied ist. Durch die Weitergabe von Daten zu den Parzellen, des aktuellen Pächters / der aktuellen Pächterin und dem Kündigungsstatus wird die Pachtjahreszahlung für den Verein bestimmt. Außerdem ergibt sich für das Mitglied der Bezug der Gartenzeitung.

 

Informations- und Auskunftsrechte

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Auskunft über seine Daten zu erhalten. Außerdem kann die Verwendung eingeschränkt werden, wenn dies nicht der Zweckerfüllung des Vereins entgegenspricht. So ist ein Rechnungsversand ohne Adresse nicht möglich. Wünschen Sie beispielsweise keine Geburtstagsgrüße oder eine Veröffentlichung in der Gartenzeitung, werden wir diesem Wunsch nachkommen.

 

Löschung der Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.). Mit Austritt aus dem Verein werden ihre persönlichen Daten aus der Vereinsverwaltungssoftware unwiderruflich gelöscht.